Ungeduldige Autofahrer, die eng am Rad vorbei schrammen, hupen und einen dann noch schneiden. Keine Seltenheit für uns Radfahrer. Nur selten halten die Autofahrer den vorgeschriebenen Abstand ein.
Was nämlich wenige Auto- und Radfahrer wissen: Auch zwischen Rennrad und Bordstein oder parkenden PKWs muss Platz gelassen werden. Zwei fatalen Irrtümer passieren:
Autofahrer schätzen den Abstand zum Radfahrer falsch ein
Mindestens 1,5 Meter muss der Autofahrer einhalten. Besser noch sind 2 Meter. Wer das missachtet kann mit Punkten, Bußgeld und Fahrverbot belegt werden
Autofahrer glauben, der Radfahrer muss möglichst weit rechts fahren
Zwar gilt für alle Verkehrsteilnehmer prinzipiell Rechtsfahrgebot, allerdings muss der Radler einen Mindestabstand von einem Meter zu parkenden Autos einhalten. Denn: Zur Orientierung ist es aus PKWs aussteigenden Personen erlaubt, die Tür einen Spalt zu öffnen. Hält sich der Radler nicht an den Mindestabstand, kann ihn beim Unfall Mitschuld treffen. Ausnahme: Bei dichtem Verkehr kann der Radfahrer den Abstand auf 40 Zentimeter verringern.
Weiterhin ist durch Urteile geregelt, dass der Radfahrer bei Dunkelheit oder Regen sich nicht weiter als einen Meter in die Fahrbahn hineinbewegen soll.
Gegenüber den Velo-Kollegen muss der Rennradler beim Überholen übrigens keinen ganzen Meter einhalten.
Ein kleiner, nicht ernstgemeinter Tipp zum Schluss: Wenn Du das Angstgefühl beim Überholtwerden mindern möchtest, trainiere mal eine Woche in Italien – das härtet ab. ;o)