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Erstmal die gute Nachricht. Allzu viel Neues gibt es nicht seit den Regeln 2010. Doch ein Satz in den Bestimmungen zum Schwimmen (siehe F.1 g) sorgt unter Triathleten für Unsicherheit. Er lautet:
„Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken, Kompressionskleidung, Paddles, Schnorchel.“
Die große Frage: Was ist denn eine „Kompressionskleidung“? Klar: CEP-Socken zum Beispiel. Doch mittlerweile verarbeiten immer mehr Hersteller auch Kompressionselemente in Triathlon-Wettkampfanzügen – Desoto zum Beispiel oder auch wieder CEP.
Dürfen diese Anzüge nicht verwendet werden? Und wie erkennt der Triathlet (und auch der Wettkampfrichter) ob es sich um eine verbotene Kompressionskleidung handelt?
Nachfrage bei der DTU
Triathlon-Tipps.de hat beim Sprecher der Technischen Kommission der der DTU nachgefragt. Und der gibt glücklicherweise Entwarnung: Tatsächlich sollen nur Einzelteile wie Socken, Stulpen oder Ärmlinge mit einem Bann belegt werden. Einteiler, Shorts oder Tops sind von der Regelung ausgenommen.
Die DTU hat mittlerweile auf Ihrer Webseite eine klare Formulierung veröffentlicht.
Die ganze DTU Sportordnung 2011 findet Ihr übrigens hier.